Was sich ab 2027 in der Pflege voraussichtlich ändert
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Pflegeleistungen.
Hier erklären wir verständlich, was geplant ist – und was bis Ende 2026 weiter gilt.
Heute → geplant ab 2027
Heute
Pflegegeld
347–990 € (PG 2–5)
↓
Geplant ab 2027
Pflegegeld (Entlastungsbudget)
380–1.080 € (PG 2–5) pro Monat
Heute
Pflegesachleistung
796–2.299 € (PG 2–5)
↓
Geplant ab 2027
Sachleistungsbudget
890–2.530 € (PG 2–5) pro Monat
Heute
Entlastungsbetrag
131 € (PG 1–5)
↓
Geplant ab 2027
Sozialraumbudget
175 € (PG 2–5) pro Monat
Heute
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 € (PG 2–5)
↓
Geplant ab 2027
Überbrückungsbudget
2.285 € (PG 2–5) pro Jahr
Was ist geplant?
geplant
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung die Leistungen für die Pflege zu Hause neu ordnen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen vier Budgets gelten: das Entlastungsbudget (es bestimmt künftig die Höhe des Pflegegeldes, der Name Pflegegeld bleibt), ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen, anschließend befasst sich der Bundesrat damit. Bis dahin können sich Beträge und Regeln noch ändern.
Die neuen Budgets im Überblick
geplant
Die Tabelle zeigt die Beträge nach dem Kabinettsentwurf. Zum Vergleich steht darunter jeweils, welche heutige Leistung das Budget ersetzen soll.
Budget (geplant)
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Pflegegeld (Entlastungsbudget)
ersetzt: bisheriges Pflegegeld – der Name Pflegegeld bleibt · pro Monat
–
380 €
630 €
890 €
1.080 €
Sachleistungsbudget
ersetzt: Pflegesachleistung · pro Monat
–
890 €
1.590 €
2.090 €
2.530 €
Sozialraumbudget
ersetzt: Entlastungsbetrag (unter 25 Jahren: bis 300 Euro) · pro Monat
entfällt
175 €
175 €
175 €
175 €
Überbrückungsbudget
ersetzt: Verhinderungspflege; auch die Kurzzeitpflege wird daraus bezahlt · pro Jahr
–
2.285 €
2.285 €
2.285 €
2.285 €
Was wird aus dem Entlastungsbetrag?
geplant
Der heutige Entlastungsbetrag soll in ein neues Sozialraumbudget übergehen. Geplant sind bis zu 175 Euro im Monat ab Pflegegrad 2, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro.
Das Sozialraumbudget soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können – etwa Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder Hilfe im Haushalt. Ambulante Pflegedienste oder die Tagespflege können darüber, anders als heute, nicht mehr abgerechnet werden.
Nicht genutzte Beträge sollen nach dem Entwurf nicht mehr angespart werden können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen künftig nicht nur nach Landesrecht, sondern auch durch die Pflegekassen anerkannt werden können.
Was passiert mit Pflegegrad 1?
geplant
Nach dem Entwurf soll der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 ab 2027 entfallen. Eine Übergangsregelung für Menschen, die ihn heute zu Hause erhalten, sieht der Entwurf nicht vor. Nur wer 2026 bereits in einem Pflegeheim lebt und dort den entsprechenden Zuschuss bekommt, soll ihn behalten.
Stattdessen soll es eine Pflegebegleitung geben, die vollständig voraussichtlich erst ab 2029 zur Verfügung steht. Bis dahin sollen Menschen mit Pflegegrad 1 in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche und danach halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen können.
Andere Leistungen bei Pflegegrad 1 – etwa Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung – sind im Entwurf weiterhin vorgesehen. Wer heute Pflegegrad 1 hat, behält diesen Pflegegrad.
Neue Schwellenwerte für den Pflegegrad
geplant
Bei der Begutachtung vergibt der Medizinische Dienst Punkte. Nach dem Entwurf sollen für die Pflegegrade 1 bis 3 höhere Punktwerte gelten. Für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben die Schwellen bei 70 und 90 Punkten.
Maßgeblich ist laut Entwurf das Recht, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Bei Wiederholungsbegutachtungen zählt der Tag der Begutachtung.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn: Allein wegen der neuen Schwellenwerte soll niemand seinen Pflegegrad verlieren.
Pflegegrad
heute ab
geplant ab
PG 1
12,5 Punkte
15 Punkte
PG 2
27 Punkte
30 Punkte
PG 3
47,5 Punkte
50 Punkte
Was ändert sich noch – und was ist offen?
geplant
Der Umwandlungsanspruch – heute können bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – soll nach dem Entwurf abgeschafft werden.
Die heutige Verhinderungspflege und der gemeinsame Jahresbetrag sollen im Überbrückungsbudget aufgehen. Die Kurzzeitpflege bleibt bestehen, wird aber künftig aus dem Überbrückungsbudget bezahlt.
Im parlamentarischen Verfahren können sich Beträge, Übergangsregelungen und Details noch ändern.
Was können Sie jetzt tun?
gilt heute
Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die heutigen Leistungen unverändert.
•Restguthaben prüfen: Schauen Sie, ob noch Guthaben aus dem Entlastungsbetrag offen ist, und nutzen Sie es nach Möglichkeit noch 2026. Ob Restbeträge nach der Reform übertragen werden können, ist noch nicht sicher.
•Bei Verschlechterung: Wer merkt, dass sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, sollte eine neue Begutachtung nicht aufschieben.
•Persönliche Fragen: Ihre Pflegekasse und die Pflegestützpunkte beraten Sie kostenlos zu Ihren Ansprüchen.
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